AGB - Stand 24.07.2025 (Umbenennung Angebote)
§1 VERTRAGSINHALT
Bei dem zwischen der Hundeschule und dem Kunden geschlossenen Vertrag handelt es sich um einen Dienstleistungsvertrag mit dem Ziel, dem Kunden bestimmte Inhalte zu vermitteln. Der Kunde erhält von der Hundeschule lediglich Handlungsvorschläge. Die Hundeschule schuldet keinen Erfolg oder das Erreichen bestimmter Ziele, sofern diese nicht ausdrücklich zugesichert sind. Die Teilnahme an den Übungen während der Gruppen/Kurse und Einzelstunden, die spätere Durchführung der Handlungsvorschläge sowie die Entscheidung, ob der Kunde seinen Hund Übungen unangeleint durchführen lässt, liegen im Ermessen des Kunden und erfolgen auf eigenes Risiko.
Der Unterricht findet grundsätzlich auf dem Gelände der Hundeschule oder an ausdrücklich vorab vereinbarten Orten statt. Der Treffpunkt wird spätestens bei der Buchungsbestätigung mitgeteilt. Anreise sowie ggf. Unterkunft und Verpflegung organisiert der Kunde selbst und auf eigene Kosten.
§2 VERTRAGSSCHLUSS
1. Erstgespräch
(1) Das Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen sowie der Erfassung des Trainingsstandes und der individuellen Zielsetzung des Kunden und seines Hundes.
(2) Im Anschluss an das Erstgespräch kann die Hundeschule dem Kunden Einzelunterricht anbieten.
(3) Die verbindliche Anmeldung zum Erstgespräch erfolgt durch die Terminvereinbarung zwischen Hundeschule und Kunde. Die Terminvereinbarung kann insbesondere per E-Mail, WhatsApp oder über das von der Hundeschule bereitgestellte Buchungssystem erfolgen.
(4) Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Preise der Hundeschule. Der Kunde wird vor Vertragsschluss über die jeweils geltende Vergütung informiert.
(5) Die Vergütung ist unmittelbar nach Beendigung des Erstgesprächs fällig, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
1a. Einzeltraining (30 oder 60 Minuten)
(1) Einzeltrainings werden nach individueller Terminabsprache zwischen Hundeschule und Kunde vereinbart.
(2) Die Buchung eines Einzeltrainings wird mit der Terminbestätigung durch die Hundeschule, insbesondere per E-Mail oder über das Buchungssystem, verbindlich.
(3) Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Preise der Hundeschule. Der Kunde wird vor Vertragsschluss über die jeweils geltende Vergütung informiert.
(4) Die Vergütung ist unmittelbar nach Beendigung der jeweiligen Trainingseinheit fällig, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
2. Offene Gruppen (z.B. "Spielgruppe")
Die Hundeschule bietet zu den angegebenen Zeiten offene Gruppen (beispielsweise Sonntagsspaziergang oder Spielgruppe) an. An diesen kann der Kunde nach einer einmaligen Vorstellung in Form eines Erstgespräches und Zustimmung der Hundeschule nach Anmeldung über das Buchungstool für die jeweilige Stunde teilnehmen. Die Vergütung ist am Ende der Stunde zu zahlen.
3. Geschlossene Gruppe (z.B "Gruppe Donnerstag 15:00 Uhr")
Handelt es sich bei dem Angebot um eine geschlossene Gruppe, bedarf es einer verbindlichen Anmeldung des Kunden über das Buchungstool.
Die Anzahl der Plätze bei geschlossenen Gruppen ist begrenzt. Eine Teilnahme ist nur über Abschluss einer Laufzeit möglich.
§ 3 PREISE UND ZAHLUNGSMODALITÄTEN
Die jeweils gültigen Preise ergeben sich aus der aktuellen Preisliste auf der Website der Hundeschule oder werden dem Kunden auf Anfrage telefonisch oder per E-Mail mitgeteilt.
Sämtliche Preise verstehen sich in Euro (EUR). Sofern neben der vereinbarten Vergütung weitere Kosten oder Preisbestandteile anfallen, werden diese dem Kunden vor Vertragsschluss ausdrücklich mitgeteilt.
Die Hundeschule ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG. Eine Umsatzsteuer wird daher nicht erhoben und folglich nicht ausgewiesen.
§ 4 LAUFZEITEN FÜR GRUPPEN
Laufzeitverträge für regelmäßige Gruppenstunden
Für die regelmäßige Teilnahme an Gruppenstunden bietet die Hundeschule Verträge mit einer Laufzeit von sechs (6) oder zwölf (12) Monaten an. Während der vereinbarten Laufzeit kann der Kunde an den im Vertrag enthaltenen Gruppenstunden teilnehmen. Zusätzlich erhält der Kunde während der Laufzeit einen Preisnachlass von 25 % auf die offenen Angebote „Spaziergang“ und „Spielgruppe“.
Die Vergütung wird monatlich per Lastschrift eingezogen. Die monatliche Vergütung ist auch während angekündigter Schließzeiten der Hundeschule zu entrichten. Ausfallzeiten der Hundeschule sowie Fehlzeiten des Kunden sind bei der Kalkulation der Vergütung berücksichtigt. Ein Anspruch auf Nachholung nicht wahrgenommener oder ausgefallener Stunden nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit besteht nicht.
Der Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit, sofern er fristgerecht gekündigt wird. Die Kündigung kann online über das Buchungssystem oder in Textform per E-Mail oder WhatsApp erfolgen und muss der Hundeschule spätestens einen Monat vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit zugehen. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag um einen Monat und kann anschließend mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
Der gewährte Preisnachlass gilt ausschließlich während der Vertragslaufzeit. Leistungen, die nach Beendigung des Vertrages in Anspruch genommen werden, werden nach den zu diesem Zeitpunkt gültigen Preisen berechnet.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. In besonderen Fällen, insbesondere bei einer dauerhaften Erkrankung des Hundes oder einem Umzug des Kunden, kann nach Vorlage eines geeigneten Nachweises eine vorzeitige Vertragsbeendigung vereinbart werden.
Schließzeiten der Hundeschule werden den Kunden rechtzeitig im Voraus bekannt gegeben.
Die Laufzeitverträge sind als Abonnement auf Grundlage eines Kalenderjahres kalkuliert. Die Kalkulation basiert auf 52 Kalenderwochen pro Jahr, von denen insgesamt 40 Trainingswochen angeboten werden. Die verbleibenden 12 Wochen sind bereits in der Vergütung berücksichtigt.
Von den trainingsfreien Wochen entfallen regelmäßig bis zu zehn (10) Wochen auf angekündigte Schließzeiten der Hundeschule. Die Schließzeiten werden den Kunden jeweils im Voraus für das folgende Kalenderjahr bekannt gegeben.
Die übrigen bis zu zwei (2) trainingsfreien Wochen dienen als Ausgleich für gesetzliche Feiertage sowie unvorhersehbare Ausfälle, insbesondere aufgrund von Erkrankung des Trainers oder witterungsbedingten Umständen, die eine sichere Durchführung des Trainings unmöglich machen. Ein Anspruch auf Nachholung oder Erstattung dieser ausgefallenen Trainingseinheiten besteht nicht.
§ 5 RÜCKTRITT VOM VERTRAG DURCH DEN KUNDEN
Buchungen für die Teilnahme an offenen Gruppenangeboten sind verbindlich. Bei einer Nichtteilnahme besteht kein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr. In begründeten Ausnahmefällen, insbesondere bei Läufigkeit der Hündin oder einer nachgewiesenen Erkrankung des Hundes, kann nach vorheriger Rücksprache mit der Hundeschule eine Umbuchung oder anderweitige Regelung erfolgen. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
Absagen sind der Hundeschule unverzüglich per E-Mail oder WhatsApp mitzuteilen.
Buchungen für Erstgespräche und Einzeltrainings sind verbindlich. Eine kostenfreie Terminverschiebung oder Stornierung ist bis spätestens drei Werktage vor dem vereinbarten Termin möglich und bedarf der vorherigen Abstimmung mit der Hundeschule. Erfolgt die Absage später oder erscheint der Kunde nicht zum vereinbarten Termin, ist die vereinbarte Vergütung in voller Höhe zu entrichten, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Hundeschule kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.
§ 6 RÜCKTRITT VOM VERTRAG / TERMINVERSCHIEBUNG DURCH DIE HUNDESCHULE*
1. Die Hundeschule behält sich vor, vom Vertrag zurück zu treten, insbesondere wenn sich zu wenig Teilnehmer für eine Gruppe angemeldet haben oder der Trainer ausfällt. Die Hundeschule wird sich stets darum bemühen, anstatt einer Absage einen Ersatztermin für die Veranstaltung anzubieten. Mitteilung über Ausfall erfolgt per Mail oder per WhatsApp.
2. Die Hundeschule teilt dem Kunden eine Terminabsage / -umlegung unverzüglich mit. Der Kunde ist bei einer Verschiebung des Kurses berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
§ 7 HAFTUNG
1. Die Hundeschule haftet bei eigenem Handeln nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten oder Garantien betreffe oder zu Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Menschen geführt haben oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz zugrunde liegen.
2. Sofern die Hundeschule auch für leichte Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung der Höhe nach auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt.
3. Soweit die Haftung der Hundeschule ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt auch für die Haftung von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen der Hundeschule.
4. Der Kunde haftet uneingeschränkt für jegliche Schäden, die sein Hund verursacht, nach Maßgabe der gesetzlichen Haftungsreglungen.
5. Kindern unter 16 Jahren ist die Teilnahme an Veranstaltungen nur in Begleitung und unter Aufsicht mindestens eines Elternteils gestattet und erfolgt auf eigenes Risiko der Eltern.
§ 8 SONSTIGE PFLICHTEN DES KUNDEN
1. Der Kunde ist verpflichtet, der Hundeschule ansteckende Krankheiten oder eine Läufigkeit des Hundes sowie eine übersteigerte Aggressivität oder sonstige Verhaltensauffälligkeit des Hundes, die zur Störung der Gruppe führen kann, unverzüglich bei Kenntnis anzuzeigen.
2. Es dürfen nur Hunde am Unterricht teilnehmen, für die eine gültige Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme und umfassender Impfschutz besteht.
3. Liegen Umstände gemäß Abs. 1 vor oder sind die Voraussetzungen gemäß Abs. 2 nicht gegeben, ist die Hundeschule berechtigt, den Hund von der Gruppe auszuschließen. Der Kunde kann mit einem anderen Hund teilnehmen oder an einem Ersatztermin, soweit möglich und wenn zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen für eine Teilnahme geschaffen sind.
4. Verstößt der Kunde gegen seine Pflichten gemäß Abs. 1 und 2 oder verhält sich der Kunde selbst in einer Art und Weise, die den Unterricht und / oder das Training der anderen Teilnehmer stört, oder wirkt er in einer Art und Weise auf seinen Hund ein, die den Grundsätzen der Hundeschule für den Umgang mit Hunden widerspricht, ist die Hundeschule berechtigt, ihn dauerhaft vom Unterricht auszuschließen. Bereits verbindlich gebuchte Stunden hat der Kunde zu zahlen.
§ 9 URHEBERRECHT
Der Inhalt und die Gestaltung jeglicher dem Kunden von der Hundeschule ausgehändigten Kursunterlagen, einschließlich Videomaterial, unterliegen dem urheberrechtlichen Schutz. Die Hundeschule behält sich alle Schutzrechte (einschließlich Markenschutz) ausdrücklich vor. Der Kunde darf sie nur für private Zwecke nutzen und im Rahmen der Privatkopieschranke vervielfältigen. Jede Art der kommerziellen Nutzung oder Verwertung, insbesondere die Vervielfältigung, Verbreitung, Verleih, Vermietung, bedürfen der vorherigen Zustimmung der Hundeschule.
§ 10 VERTRAGSSPRACHE
Vertragssprache und Unterrichtssprache ist ausschließlich Deutsch.